Teilnahmebedingungen

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es können keinerlei Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter oder vom Veranstalter beauftragten Personen geltend gemacht werden.
  • Sie parken in den Trucker-Camps auf eigene Gefahr. Ihr Fahrzeug muss nicht zwingend unbeladen sein. Sollte Ihr Fahrzeug aber aufgrund einer vollen Beladung und schlechter Witterung auf dem Ihnen zugewiesenen Stellplatz „feststecken“, besteht kein Anspruch darauf, vom Veranstalter aus dem Kiesbett oder der Grünfläche gezogen zu werden. Wie in den Jahren zuvor, wird der Veranstalter selbstverständlich Schlepper zur Verfügung stellen. Für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die bei notwendiger Bergung entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  • Bitte beachten Sie, dass wir stets mehr Anmeldungen erhalten, als uns Stellplätze zur Verfügung stehen. Daher ist der zeitliche Eingang der Anmeldung für die Auswahl der Fahrzeuge entscheidend. Sollte eines der Trucker-Camps (Trucker-Camp B3, B5 oder Müllenbachschleife) ausverkauft sein, wird der Veranstalter versuchen Ihnen in dem noch freien Camp einen Stellplatz zu Buchen. Diesen Wunsch können Sie bei der Buchung mit angeben.
  • Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände ist ab Donnerstag, 16.00 Uhr in der Rennwoche möglich.
  • Eine Stellplatzreservierung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Fahrzeuge, die zusammenstehen möchten, sollten gemeinsam in die Müllenbachschleife einfahren! Selbstverständlich ist der Veranstalter bemüht, Fahrzeuge einer Spedition nebeneinander zu stellen. Allerdings kann dies im Vorfeld der Veranstaltung nicht garantiert werden.
  • Sollten Sie sich für den Samstags- oder Sonntagskorso angemeldet haben und dieser aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, kurzfristig abgesagt werden müssen, erstattet Ihnen der Veranstalter die Korsogebühr in Höhe von 40,- € pro angemeldetem Fahrzeug. Alle anderen Leistungen bleiben hiervon unberührt.
  • Im Trucker-Camp rechnen wir mit einer großen Anzahl von Besuchern. Fahrbewegungen (inkl. PKWs, Quads, Minibikes, Motorrollern etc.) sind deshalb nicht gestattet. Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Auf dem gesamten Gelände gilt die StVZO. Für Unfälle haftet allein der Verursacher, nicht der Veranstalter oder die vom Veranstalter eingesetzten Sportwarte und Helfer.
  • Im gesamten Bereich der Trucker-Camps ist keinerlei Vermarktung durch Verkauf oder kostenlose Abgabe von Produkten im Merchandising- oder Cateringbereich gestattet sowie Werbeaktionen jeglicher Art. Verstöße können zum Ausschluss bei der Veranstaltung führen!